PferdeBriefe

Gedanken zur Pferdehaltung

 

Wanda Ich habe - im Gegensatz zu Ronja und Fleur - mein ganzes Leben in Haltungsformen verbracht, in denen ich mich frei bewegen konnte. Vielleicht kommt mir deswegen das Konzept "Boxenhaltung" besonders befremdlich vor. Allein schon der Begriff: "Box" heißt im Englischen "Schachtel", und daß Tiere nicht in Schachteln gehören (mit Ausnahme von Katzen aller Art, die lieben aus irgendeinem Grund Pappschachteln über alles), weiß eigentlich jedes Kind.

 

In der TierSchNutztV ("Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I S. 2043), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Februar 2014 (BGBl. I S. 94) geändert worden ist") finden sich drei Paragrafen, auf die ich hier etwas näher eingehen möchte. Es geht um die Haltung von Legehennen und Masthühnern, über deren Haltungsbedingungen ganz zu Recht immer wieder diskutiert wird.

 

Für die Bodenhaltung in großen Gruppen legt §13a fest: "Für je neun Legehennen muss [...] mindestens eine nutzbare Fläche von einem Quadratmeter zur Verfügung stehen.".

 

§13b gilt für die Haltung in Kleingruppen und sagt unter anderem für Legehennen mit einem Durchschnittsgewicht von maximal 2 kg: "Für jede Legehenne muss [...] jederzeit eine uneingeschränkt nutzbare Fläche von mindestens 800 Quadratzentimetern zur Verfügung stehen."

 

§19 sagt zur Haltung von Masthühnern "Wer Masthühner hält, hat sicherzustellen, daß die Masthühnerbesatzdichte zu keinem Zeitpunkt 39 kg/m² überschreitet."

 

Über Einzelhaltung gibt es in der Verordnung keine Angaben, da die Haltung von Hühnern in Einzelkäfigen inzwischen verboten ist.

 

Jetzt machen wir ein bisschen Mathematik:

1 Quadratmeter hat 10 000 Quadratzentimeter, d.h. auf einem Quadratmeter könnten nach §13b 12,5 Legehennen gehalten werden, bei einem Gewicht von 2 kg je Tier wären das also 25 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter. §13a kommt bei 2 kg pro Legehenne sogar nur auf 18 kg/m². Bei den Masthühnern steht die Angabe schon im Klartext: 39 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter.

 

Nun übertragen wir das mal auf ein Pferd, z. B. einen Freiberger mit 1,60 m Stockmaß und 600 kg Lebendgewicht.

Nach der für die Pferdehaltung gültigen Regel für die Mindest-Boxengröße, nämlich (2 * Widerristhöhe)², bleiben dem Pferd nur noch 10,24 Quadratmeter. Umgerechnet auf das Gewicht sind das 58,6 kg/m².

 

Im Gegensatz zu Hühnern dürfen Pferde in Einzelboxen gehalten werden. Lediglich Sicht-, Hör- und Riechkontakte zu anderen Pferden müssen möglich sein. Als Steppentiere haben wir Pferde ein stark ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis und benötigen vor allem auch "Fernblick", um uns sicher zu fühlen. Diese Bedürfnisse werden bei Boxenhaltung sehr stark eingeschränkt, und selbst bei täglichem Weidegang liegt die Zeit, die ein Pferd bei Boxenhaltung in der Box verbringt, meist deutlich über 50% des Tages.

 

Kann das so richtig sein?

 

Wanda, 8.3.2015